Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
08.04.2025
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entsorgung von Bauschutt auf Feldwegen nicht zulässig ist. Was auf den ersten Blick vielleicht als gutgemeinter Wegeunterhalt erscheint, stellt jedoch ein erhebliches Problem dar.
Mit scharfkantigem Bauschutt verfüllte Schlaglöcher am Streuobsterlebnisweg
Besonders kritisch ist das Einbringen von Bauschutt und scharfkantigem Material, wie es zuletzt vermehrt aufgefallen ist (siehe Bild). Dies führt zur Gefährdung von Mensch und Tier sowie ggf. zur Schädigung von Boden und Grundwasser und stellt über dies eine verbotene Müllentsorgung dar, die von den zuständigen Behörden verfolgt wird.
Wir bitten daher, künftig diese Müllablagerungen zu unterlassen.
Markt Kleinwallstadt
Kategorien: Amtliche Mitteilungen