Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
08.04.2025
Ab dem 01. Mai 2025 gilt eine gesetzliche Änderung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen:
Biometrische Passbilder für Ausweis- und Passdokumente dürfen dann nur noch in zertifizierten Fotostudios erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Passbehörde übermittelt werden.
Ausgedruckte Lichtbilder können dann nicht mehr angenommen werden.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit direkt bei Beantragung der Dokumente die Lichtbilder direkt vor Ort in der Behörde erstellen zu lassen. Hierfür werden Sie direkt bei Antragstellung fotografiert.
Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 6,- EUR je Dokument.
Direktversand von Personalausweis und Reisepass
Mit der Option des Direktversands können Sie sich Ihr Ausweisdokument ab dem 01. Mai 2025 auch direkt nach Hause schicken und sich diese an Ihrer Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Sie müssen dann zur Abholung nicht noch einmal in die Behörde kommen.
Bei einem Personalausweis ist der Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden (dies gilt nicht für Expresspässe)
Wichtig: Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich. Führerscheine oder ähnliche Dokumente gelten nicht als Identitätsdokument. Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments bereits ungültig gemacht.
Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben, eine Übergabe an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen im Vorfeld per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt.
Der Direktversand-Service kostet 15,00 EUR zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen