„Bauschutt-Entsorgung“ auf Feldwegen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entsorgung von Bauschutt auf Feldwegen nicht zulässig ist. Was auf den ersten Blick vielleicht als gutgemeinter Wegeunterhalt erscheint, stellt jedoch ein erhebliches Problem dar.