Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
07.06.2022
des Marktes Kleinwallstadt für das Haushaltsjahr 2022
I.
Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Kleinwallstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 12.777.900 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 3.095.200 €
ab.
§ 2 Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Aufnahme von Darlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen weden nicht festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden in Höhe von 100.000 € festgesetzt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 270 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6 Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Kleinwallstadt, den 03.06.2022
Markt Kleinwallstadt
gez.
Thomas Köhler
1. Bürgermeister
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Miltenberg (Schreiben v. 01.06.2022, Nr. 121-9412.1) haben sich keine Beanstandungen ergeben.
III.
Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 10.06.2022 bis einschließlich 20.06.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan noch während des gesamten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.
Kleinwallstadt, den 04.06.2022
Markt Kleinwallstadt
gez.
Thomas Köhler
1. Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen