Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
24.01.2025
Am Sonntag, 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Briefwahl, Wahlbenachrichtigung etc.
Stimmrecht
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und waren Sie in Kleinwallstadt oder Hausen am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet, wurden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen.
Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie bis 2. Februar einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen –Informationen hierzu erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin auf der Seite.
Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält zwischen dem 24.01.2025 und dem 27.01.2025 einen amtlichen Wahlbenachrichtungsbrief zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:
Bitte achten Sie im Wahlbenachrichtigungsbrief darauf, welches Wahllokal für Sie vorgesehen ist!
Briefwahl
Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag (schriftlich, persönlich, online) im Rathaus Kleinwallstadt ausgestellt. Sie benötigen hierzu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, auf der Rückseite finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen, dass Sie unbedingt unterschreiben müssen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen, oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Hierzu benötigen Sie die Angaben von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief (Persönliche Angaben, WVZ-Nr.).
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!!
Wichtiger Hinweis! Die Stimmzettel zur Bundestagswahl werden erst Ende der KW 6/Anfang KW 7 erwartet, d.h. wir können wahrscheinlich frühestens um den 7. Februar anfangen, die Briefwahlunterlagen zu versenden!
Wir bitten in diesem Zusammenhang um Geduld und bitten von Anfragen abzusehen. Wir werden die bereits eingegangenen Anträge auf Briefwahl systematisch abarbeiten und schnellstmöglich in Kleinwallstadt, Hofstetten und Hausen zustellen.
Bei dringlichen Anträgen (z.B. Urlaubsreise) bitte direkt das Wahlamt kontaktieren wahlamt@kleinwallstadt.de, Tel. 06022/2206-46 oder -45
Rückgabe der roten Wahlbriefe
Ihr Wahlbrief muss bis 23.02.2025, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der VG Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, 63839 Kleinwallstadt eingegangen sein. Bitte beachten Sie die allgemeinen Postlaufzeiten. Notfalls können Sie den Wahlbrief auch noch bis 23.02.2025, 18.00 Uhr, in den Hausbriefkasten am Rathauseingang, Hauptstr. 2 einwerfen oder einwerfen lassen. Die Hausener Wähler können die roten Wahlbriefe in den Briefkasten am Rathaus in Hausen einwerfen.
Frist Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahlsonntag, 23.02.2025 verhindert ist sein Wahllokal aufzusuchen, kann ab sofort immer während der Öffnungszeiten, letztmals aber am Freitag, 21.02.2025 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 4, Erdgeschoss beantragen. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden!
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Attest ist vorzulegen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr ausgestellt werden! Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena
Agnes
Sachbearbeiterin
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06022 2206-46 | 06022 2206-75 | Zimmer 24, DG | lena.agnes@kleinwallstadt.de |
Kategorien: Amtliche Mitteilungen