Hinweis zur Veröffentlichung von Geburts- u. Ehejubiläen
08.11.2018:
Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 50 Abs. 2 BMG) dürfen die Kommunen bei Alters- und Ehejubiläen Namen, akademische Grade, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums veröffentlichen. Die VG Kleinwallstadt veröffentlicht im Amts-u. Mitteilungsblatt Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit sowie Geburtstage ab dem 70. dann jährlich.