Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Gebüsche
14.02.2019:
Das Landratsamt weist darauf hin, dass es zum Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtstätten der Tiere sowie von wild lebenden Pflanzen verboten ist, in der Zeit vom 01. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.