Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
29.11.2024
Hier informiert der Markt Kleinwallstadt über wichtige Hinweise zur Grundsteuer 2025
Der Markt Kleinwallstadt hat nunmehr alle Datensätze, die das Finanzamt übermittelt hat, eingelesen und verarbeitet. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab 01.01.2025 werden in den nächsten Tagen per Post an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.
Für Fälle, bei denen möglicherweise falsche Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt wurden, hat das Finanzamt folgendes Formblatt für Änderungsanzeigen bereitgestellt:
Formblatt Änderungsantrag Grundsteuer
Weitere Hinweise zu künftigen Änderungen:
Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas (z. B. Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durch Baumaßnahmen oder ähnliches), müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.
Die Anzeige muss dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres der Änderung vorliegen.
Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet. Ausnahme: Geht das (wirtschaftliche) Eigentum eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes über, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Kategorien: Amtliche Mitteilungen