Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
Seit dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An- u. Ummeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Ingrid Raab Sachbearbeiterin | 06022 2206-23 | 06022 2206-50 | 6, EG | ingrid.raab@kleinwallstadt.de |