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Wahlen

Aktuelle Informationen zu bevorstehenden Wahlen

 Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wer darf wählen?


Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie in Kleinwallstadt oder Hausen an einem noch festzulegenden Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, sich aber sich gewöhnlich im Ortsgebiet aufhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen – siehe unter „Deutsche im Ausland“.


Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb einer gesetzlichen Frist, abhängig vom Wahltermin, per Amtsboten zugestellt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die Adresse des Wahlraums, ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist),
und wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können.

Deutsche im Ausland
Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche*r.

Die Bundeswahlleitung informiert Sie als Auslandsdeutsche*r im Internet und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus!
Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl beim Wahlamt eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Was als Auslandsdeutsche*r zu beachten ist
Lebt man als Deutsche*r im Ausland, steht man nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde.
Man muss zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen in der Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Waren Sie zuletzt in Kleinwallstadt oder Hausen gemeldet, können Sie als Auslandsdeutsche*r an der Bundestagswahl in Kleinwallstadt bzw. Hausen teilnehmen.
Schicken Sie dazu den Antrag an das Wahlamt der VGem Kleinwallstadt
per E-Mail an folgende Adresse:
wahlamt@kleinwallstadt.de

per Post an folgende Adresse:
VGem Kleinwallstadt
Wahlamt
Hauptstr. 2
63839 Kleinwallstadt

Der Antrag ist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis notwendig und ist gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ist der Antrag vollständig und richtig, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens 2-3 Wochen vor der Wahl verschickt werden können. Früher stehen keine Stimmzettel zur Verfügung.

Tipp bei langen Versandzeiten zu Ihrem Aufenthaltsort:
Informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft, ob die Nutzung des amtlichen Kurierwegs möglich ist, und geben Sie die Botschaft als abweichende Versandadresse auf Ihrem Antragsformular an. Diese Art des Versands ist sicher und meist deutlich schneller als über den herkömmlichen Weg.

Ansprechpartnerin

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Lena Agnes
Sachbearbeiterin
06022 2206-46 06022 2206-75 Zimmer 24, DG lena.agnes@kleinwallstadt.de

Kontakt

Markt Kleinwallstadt - Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Hauptstraße 2
63839 Kleinwallstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06022 / 22 06-0

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle Kleinwallstadt
Hauptstraße 2
63839 Kleinwallstadt

Montag-Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außenstelle Hausen
Hauptstraße 60
63840 Hausen

Montag und Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen!

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